Willkommen bei der Wassergenossenschaft Auen-Nord in Velden am Wörther See!
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Über uns
Die Wassergenossenschaft Auen-Nord (WGAN) liegt im Gemeindegebiet von Schiefling am Wörthersee im Ortsteil Auen (PLZ 9220 Velden/WS.) und versorgt die Objekte die fast alle im Einzugsbereich am Südufer des Wörthersee`s liegen.
Zweck der nach dem Wasserrechtsgesetz eingerichteten freiwilligen Gemeinschaft ist die Versorgung der genossenschaftlichen Grundstücke (dzt. 129 Parzellen) und Anlagen mit Trink- und Nutzwasser. Die Löschwasserversorgung liegt nicht im Aufgabebereich der WGAN und wird ein allfällig benötigtes Löschwasser direkt - mittels Schlauchleitungen und Pumpen – vom Wörther See entnommen. Die Versorgung von nicht der Genossenschaft zuzählenden Grundstücken auf Grund privatrechtlicher Wasserlieferungsvereinbarungen ist lt. Genehmigungsbescheid der BH-Klagenfurt aus dem Jahre 1977 ebenfalls gegeben.
Die WGAN befindet sich im Eigentum von dzt. 75 Parzelleneigentümern, die als „Genossenschaftsmitglieder“ bezeichnet werden. Insgesamt werden 130 Grundstücksparzellen mit Trink- und Nutzwasser versorgt. Die nicht der Genossenschaft angehörenden Parzelleneigentümer werden als „Wasserbezieher“ bezeichnet.
Sowohl für Mitglieder als auch Wasserbezieher ist eine Wasserleitungsordnung in Anlehnung an die GRUVAS Velden/WS. und den Bestimmungen des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes in Kraft. Darin sind unter anderem - neben den Satzungen – die anderen Angelegenheiten wie Versorgungsbereich, Anschlusspflicht udgl. geregelt.
Ausschuss/Vorstand der WGAN (Funktionsperiode 2023 – 2026)
Obmann: ÖVGW gepr. Wassermeister Georg Putzl
Obmann Stv.: Günter Kleber
Schriftführer: Martina Frank-Lecocq
Kassier: Mag. Georg Kleber (Ersatz Ingrid Kleber)
Schiedsmann: Dkfm Hans Goritschnig (Ersatz: Univ.Doz.Dr. Manfred Baldt)
Kassenprüfer: Johannes Sommer und Burgi Miklautsch
Wasserwarte: Walter Wuzella und Christian Allesch (Ersatz: Fritzi Kleber)
Absolventen der Wasserwarte-Schulung bei der
Kärntner Verwaltungsakademie.
Die wichtigsten Organe der Genossenschaft
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Jahreshauptversammlung
Änderung der Satzungen, Aufnahme von Mitgliedern, Beschlussfassung über Anträge des Ausschusses und der Mit-glieder und Auflösung der Genossenschaft |
Wird einmal jährlich vom Obmann einberufen, sämtliche Mitglieder der Genossenschaft wählen ua. den Ausschuss und Rechnungsprüfer sowie die Ersatzmänner(frauen), Wasserwart |
Ausschuss- (Vorstand-)sitzungen
Dem Ausschuss oder Vorstand obliegt die Leitung und die Besorgung der laufenden Angelegenheiten. Alle zur Ausübung der genossenschaftlichen Anlagen und Arbeiten notwendigen Anordnungen, Beschaffung des Baukapitals gemäß dem Beschluss der Genossenschaftsversammlung. Ausführung bzw. Vergabe und Beauf-sichtigung der Arbeiten und ob diese in Eigenregie oder im Anbotswege an Firmen zu vergeben bzw. auszuführen sind. |
besteht aus 5 Mitgliedern |
Obmann
Leitung aller Beratungen und Abstimmungen. Veranlassung und Durchführung der Errichtung Bedienung, Betreuung, Überwachung und Instandhaltung der genossenschaftlichen Anlagen. Verkehr mit der Wasserrechtsbehörde bzgl. Genossenschaftliche Anlagen und Wasser-rechte. Führung und Aktualisierung des Mitglieder-verzeichnisses. Detaillierte Festsetzung des Maßstabes für die Aufteilung der Kosten. Vorschreibung von Genossenschafts-beiträgen. Eintreibung rückständiger Genossenschaftsbeiträge. Vorbereitung der Einbeziehung weiterer Liegenschaften und Anlagen. Wahrung der Interessen und Vertretung der Mitglieder gegenüber der Behörde. Die ordnungsgemäße Gebarung, usw. |
Vertretung der Genossenschaft nach außen
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